Elternzeit – Kürzung des Urlaubsanspruchs
5. April 2025
10 Kommentare
4,4 ★ (14.544 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Angestellte A nimmt etwa 2 Jahre Elternzeit in Anspruch. 3 Monate nach der Rückkehr zur Arbeit kündigt sie das Arbeitsverhältnis selbst und will ihren Resturlaub in der Kündigungsfrist nehmen. Chef C erlaubt dies, verweigert jedoch den Urlaub, der auf die Elternzeit entfällt.
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Einordnung des Falls
Elternzeit – Kürzung des Urlaubsanspruchs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Urlaub muss grundsätzlich in natura genommen werden. Eine Abgeltung ist nur ausnahmsweise möglich (§ 7 BUrlG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. A steht Urlaub auch für Zeit zu, in der sie in Elternzeit war und nicht gearbeitet hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. C hätte den Urlaubsanspruch sofort bei Beginn der Elternzeit kürzen und A darüber informieren müssen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Als Ankündigung seitens des Arbeitgebers bedarf es einer rechtsgeschäftlichen Erklärung.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Fossi
22.3.2020, 02:58:20
Problematisch ist, dass die Kürzung vom Arbeitgeber nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnis erklärt werden kann. Die
SurrogatTheorie wurde vom BAG aufgegeben. Laut SV fehlt es an einer solchen Erklärung, weshalb ein Anspruch auf Abfindung des Urlaubs besteht. Der Fall ist zu retten, wenn man unterstellt, dass dieser Urlaub während der Kündigungsfrist genommen werden soll. Fraglich ist jedoch warum eine Kündigungsfrist von mehr als zwei Monaten bestehen soll...

Siri
22.3.2020, 21:53:53
Im zugrundeliegenden Fall 9 AZR 362/18 hat die Arbeitnehmerin am 23. März 2016 zum 30. Juni 2016 gekündigt und wollte noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses den Urlaub nehmen. Das Arbeitsverhältnis war nicht beendet. Auch wenn 622 Abs. 1 BGB eine kurze Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer normiert, darf man den Chef ja auch früher "vorwarnen", dass er sich einen neuen Angestellten suchen muss. Oder es gab eine zulässige Verlängerung der arbeitnehmerseitigen Kündigungsfrist.

Lukas_Mengestu
12.11.2021, 10:24:14
Danke euch beiden, wir haben den Sachverhalt dahingehend präzisiert, dass der Urlaub während der laufenden Kündigungsfrist genommen wird. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Zavviny
19.9.2020, 14:54:41
Hi, Das ist der erste Leitsatz des Urteils: 3. Der Arbeitgeber kann das Kürzungsrecht nach § 17 I 1 BEEG nur im bestehenden Arbeitsverhältnis durch Abgabe einer (empfangsbedürftigen)
rechtsgeschäftlichen Erklärung ausüben. Er kann den Urlaub vor, während und nach dem Ende der Elternzeit kürzen, nicht jedoch vor der Erklärung des Arbeitnehmers, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Bei eurer Aufgabenstellung klingt es aber gerade so, als wäre NACH der Kündigung die Erklärung durch den Arbeitgeber noch möglich... Gefährlich missverständlich!!
Juranus
27.11.2020, 08:06:06
Hi Zavviny, vielleicht stehe ich etwas auf dem Schlauch, aber inwiefern siehst du einen Widerspruch zwischen der Kürzung nach Kündigung und dem Wortlaut des Urteils?

Lukas_Mengestu
12.11.2021, 10:28:06
Hallo ihr beiden, wenn ich Dich Zavviny richtig verstanden habe, dann meintest Du, dass unser Sachverhalt suggeriert, dass eine Kürzung durch den Arbeitgeber bei beendetem Arbeitsverhältnis möglich wäre. Wir haben das jetzt dahingehend präzisiert, dass wir klargestellt haben, dass das Arbeitsverhältnis nicht unmittelbar durch die Kündigung endete, sondern es noch eine laufende Kündigungsfrist gibt, innerhalb derer der Urlaub genommen werden sollte. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Major Tom(as)
21.1.2025, 17:05:01
Hallo liebes Jurafuchs-Team, Hier geht es um einen sehr speziellen Fall - dementsprechend ist es (finde ich jedenfalls) schwierig, von selbst auf die Lösungen zu kommen, die letztendlich einfach BAG-Rechtsprechung, teils ohne gesetzlichen "Beleg", darstellen. Ich fände es also schön, wenn evtl. versucht werden könnte, kleine Vorfragen einzubauen, durch die man sich die "Lösung" selbst erarbeiten kann - so macht ihr es ja normalerweise auch. Dann fühlt sich das Ganze nicht so sehr nach "Auswendiglernen" an. Danke und LGs

Linne_Karlotta_
21.1.2025, 18:44:38
Hey @[Major Tom(as)](258980), danke für dein nachvollziehbares Feedback. In der Tat sollte die von dir geschilderte Didaktik im Besten Fall in all unseren Inhalten zu finden sein. Gerade bei älteren Bearbeitungen ist das aber manchmal noch nicht der Fall (auch wir haben in den letzten Jahren viel gelernt ;)). Im Rahmen unserer Qualitätsüberprüfung werden wir die älteren Aufgaben Stück für Stück dem Niveau unserer neuen Inhalte anpassen. Bei der Fülle von Content wird das allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Danke für Deine Geduld. Linne, für das Jurafuchs-Team