Regelungswirkung eines behördlichen Hinweises

20. Oktober 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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B betreibt eine Bäckerei. Dort hat er Tische aufgestellt, an denen Kunden ihre Waren und Getränke verzehren können. Die zuständige Behörde erklärt B schriftlich, dass B nach § 2 Abs. 1 GastG eine Genehmigung benötige.

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