Abgrenzung Verwaltungsakt / Realakt: Belehrung, Warnung, Mitteilung der Behörde
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Naturfreundin N lässt die Bäume und Sträucher auf ihrem Grundstück gerne wild wachsen. Als ihre Hecke zu sehr auf den Bürgersteig wächst, schickt ihr die Gemeinde G ein Schreiben. Darin weist G darauf hin, dass N als Grundstückseigentümerin die Sträucher zurückschneiden muss.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Verwaltungsakt / Realakt: Belehrung, Warnung, Mitteilung der Behörde
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Verwaltungsbehörden können nur durch den Erlass eines Verwaltungsakts handeln.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Realakte und Verwaltungsakte müssen voneinander abgegrenzt werden.
Ja!
3. G's Hinweis, dass N die Sträucher schneiden muss, ist ein Verwaltungsakt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Diaa
15.7.2023, 19:30:14
Warum ist das ein Hinweis? Da steht das Wort "muss"..
Timurso
16.7.2023, 16:08:22
Weil die Verpflichtung, auf die hingewiesen wird, bereits aus Gesetz besteht und der Hinweis der Behörde somit die Rechtslage nicht verändert.
Dogu
11.6.2024, 18:54:20
ME ein Grenzfall, da man durchaus eine Subsumtionsleistung der Behörde vermuten könnte, die eine Rechtspflicht feststellt.