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Abgrenzung Verwaltungsakt und Realakt – Hinweis der Behörde auf Pflicht zum Heckenschnitt

einfach
schwer
18. Juli 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Naturfreundin N lässt die Bäume und Sträucher auf ihrem Grundstück gerne wild wachsen. Als ihre Hecke zu sehr auf den Bürgersteig wächst, schickt ihr die Gemeinde G ein Schreiben. Darin weist G darauf hin, dass N als Grundstückseigentümerin gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Sträucher zurückzuschneiden.

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