Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln
Abgrenzung Verwaltungsakt / Realakt: Belehrung, Warnung, Mitteilung der Behörde
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Abgrenzung Verwaltungsakt / Realakt: Belehrung, Warnung, Mitteilung der Behörde
9. März 2026
7 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Naturfreundin N lässt die Bäume und Sträucher auf ihrem Grundstück gerne wild wachsen. Als ihre Hecke zu sehr auf den Bürgersteig wächst, schickt ihr die Gemeinde G ein Schreiben. Darin weist G darauf hin, dass N als Grundstückseigentümerin gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Sträucher zurückzuschneiden.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung Verwaltungsakt / Realakt: Belehrung, Warnung, Mitteilung der Behörde
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
1. Verwaltungsbehörden können nur durch den Erlass eines Verwaltungsakts handeln.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Realakte und Verwaltungsakte müssen voneinander abgegrenzt werden.
Ja!
3. G's Hinweis, dass N die Sträucher schneiden muss, ist ein Verwaltungsakt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
15.7.2023, 19:30:14
Timurso
16.7.2023, 16:08:22
Weil die Verpflichtung, auf die hingewiesen wird, bereits aus Gesetz besteht und der Hinweis der Behörde somit die Rechtslage nicht verändert.
Dogu
11.6.2024, 18:54:20
ME ein Grenzfall,
daman durchaus eine Subsumtionsleistung der Behörde vermuten könnte, die eine Rechtspflicht feststellt.
