Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln
Abgrenzung Verwaltungsakt / Realakt: Belehrung, Warnung, Mitteilung der Behörde
Abgrenzung Verwaltungsakt / Realakt: Belehrung, Warnung, Mitteilung der Behörde
4. April 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (12.737 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Naturfreundin N lässt die Bäume und Sträucher auf ihrem Grundstück gerne wild wachsen. Als ihre Hecke zu sehr auf den Bürgersteig wächst, schickt ihr die Gemeinde G ein Schreiben. Darin weist G darauf hin, dass N als Grundstückseigentümerin gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Sträucher zurückzuschneiden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Verwaltungsbehörden können nur durch den Erlass eines Verwaltungsakts handeln.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Realakte und Verwaltungsakte müssen voneinander abgegrenzt werden.
Ja!
3. G's Hinweis, dass N die Sträucher schneiden muss, ist ein Verwaltungsakt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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