Abtretung ohne Kenntnis vom Rechtsstreit
3. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kläger K führt gegen Beklagten B einen Rechtsstreit auf ausstehende Mietzahlungen. Die Klage wurde B am 3.5. zugestellt. Am 9.5. tritt K die Forderung an G ab. K beantragt nunmehr die Zahlung an G, der vom Rechtsstreit nichts ahnt.
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Einordnung des Falls
Abtretung ohne Kenntnis vom Rechtsstreit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K ist nicht mehr Anspruchsinhaber. Die Klage ist mangels Prozessführungsbefugnis unzulässig, denn nur der Anspruchsinhaber darf klagen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt eine gewillkürte Prozessstandschaft vor.
Nein!
3. B behauptet, das spätere Urteil hätte keine Rechtskraftwirkung auf G und rügt die mangelnde Prozessführungsbefugnis. Die Klage des K ist unzulässig (§ 265 Abs. 3 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. K hat richtigerweise seine Klage umgestellt, indem er nunmehr beantragt, B zur Zahlung an G zu verurteilen.
Ja, in der Tat!
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