Rechtsgutsverletzung bei fehlerhafter Behandlung
29. August 2025
27 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M erkrankt in ihrer ersten Schwangerschaftswoche an Röteln. Ärztin A verkennt infolge eines Behandlungsfehlers die Krankheit. Tochter T erleidet aufgrund der Röteln eine schwere, lebenslange Behinderung. Auch ohne As Fehler wäre dies nicht verhindert worden. Hätte M von der Erkrankung gewusst, hätte sie die Schwangerschaft abgebrochen.
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