Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Rechtsgutsverletzung bei fehlerhafter Behandlung

Rechtsgutsverletzung bei fehlerhafter Behandlung

29. August 2025

27 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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M erkrankt in ihrer ersten Schwangerschaftswoche an Röteln. Ärztin A verkennt infolge eines Behandlungsfehlers die Krankheit. Tochter T erleidet aufgrund der Röteln eine schwere, lebenslange Behinderung. Auch ohne As Fehler wäre dies nicht verhindert worden. Hätte M von der Erkrankung gewusst, hätte sie die Schwangerschaft abgebrochen.

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