Rechtsgutsverletzung bei fehlerhafter Behandlung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M erkrankt in ihrer ersten Schwangerschaftswoche an Röteln. Ärztin A verkennt infolge eines Behandlungsfehlers die Krankheit. Tochter T erleidet aufgrund der Röteln eine schwere, lebenslange Behinderung. Auch ohne As Fehler wäre dies nicht verhindert worden. Hätte M von der Erkrankung gewusst, hätte sie die Schwangerschaft abgebrochen.
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Einordnung des Falls
Rechtsgutsverletzung bei fehlerhafter Behandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat das Rechtsgut Leben der T verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB), indem sie den Behandlungsfehler begangen hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. M kann von A Ersatz der durch die Behinderung entstandenen Mehrkosten für den Unterhalt verlangen (§§ 611, 630a BGB i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. A hat das Rechtsgut Körper/Gesundheit der T verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB), indem sie den Behandlungsfehler begangen hat.
Nein!
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