Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis
Anweisung durch Abtretung (Zessionsfall)
Anweisung durch Abtretung (Zessionsfall)
27. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V schließen einen Kaufvertrag über eine Gitarre (§ 433 BGB). V muss diese erst noch von D besorgen und schließt mit D einen Kaufvertrag über die Gitarre. Die Forderung hieraus tritt er an K ab (§ 398 S. 1 BGB). D liefert die Gitarre an K.
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