Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis
Anweisung durch Abtretung (Zessionsfall)
Anweisung durch Abtretung (Zessionsfall)
30. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V schließen einen Kaufvertrag über eine Gitarre (§ 433 BGB). V muss diese erst noch von D besorgen und schließt mit D einen Kaufvertrag über die Gitarre. Die Forderung hieraus tritt er an K ab (§ 398 S. 1 BGB). D liefert die Gitarre an K.
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Einordnung des Falls
Anweisung durch Abtretung (Zessionsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat Besitz und Eigentum an der Gitarre "erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat Besitz und Eigentum an der Gitarre "durch Leistung des D" erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. K hat Eigentum (§ 929 S.1 BGB) und Besitz (§ 854 S.1 BGB) "durch Leistung des V" erlangt. (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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