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Abstrakte Gefahr im Polizei- und Ordnungsrecht
Sachverhalt
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Bloße Preisgabe, Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Zueignung i. S. von § 246 StGB?
Nach dem Lerntreffen lässt die O ihren Habersack bei T, weil sie noch einkaufen muss und ihre Tasche sonst zu schwer ist. Den Habersack möchte sie beim nächsten Treffen mitnehmen. T verbrennt den Habersack noch am selben Abend aus Neid auf O, die mehrere gut benotete Übungsklausuren geschrieben hatte.
Abgrenzung abstrakte Gefahr/Risiko
Aufgrund wiederholter Auseinandersetzungen auf der Reeperbahn, die durch den Gebrauch von Glasflaschen als Schlagmittel schwerste Verletzungen hervorriefen, erlässt der Senat ein Glasflaschenverbot im Bereich der Reeperbahn durch Verordnung.