Fehlende Beschuldigtenbelehrung - informatorische Befragung
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Als die Polizei an einer Verkehrsunfallstelle eintrifft, fragt sie die zehn anwesenden Personen allgemein, ob jemand Angaben zu dem Unfall machen könne.
Einordnung des Falls
Fehlende Beschuldigtenbelehrung - informatorische Befragung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der polizeilichen Befragung handelt es sich hier um eine Vernehmung.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Um die Angaben einer informatorischen Befragung verwerten zu können, bedarf es zunächst einer Belehrung.
Nein!
3. Nach einer Gegenansicht sind ohne eine Belehrung etwaige Erkenntnisse unverwertbar.
Genau, so ist das!
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DominickKantor
7.8.2023, 07:16:16
Eine Gegenansicht gibt es immer, im Zweifel OLG Hamm 😂
Sinemm
22.2.2024, 14:13:47
@[DominickKantor](205974) Die sind auch glaube ich dort mit allen Wassern gewaschen, wenn man sich die ganzen kuriosen Fälle anguckt, die von dort kommen :-D
vonkarma
16.4.2024, 16:12:41
oder mr. mindermeinung prof. frister