Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Sicherungserpressung 1
Sicherungserpressung 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht in das Museum ein und steckt eine wertvolle Münze in seine Tasche. Als er vor dem Gebäude vom Wächter O erwischt wird, droht er diesem mit einem empfindlichen Übel, wenn er ihn nicht gehen ließe. O lässt dies zu.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sicherungserpressung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Nötigungserfolg ist eingetreten (§ 253 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die Nötigung ist nach der Rechtsprechung ein Vermögensschaden eingetreten (§ 253 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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