Sicherungserpressung 3

17. Februar 2025

1 Kommentar

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T gönnt sich ein Essen in einem Sternerestaurant, wobei sie von vorneherein plant, nicht zu zahlen. Als sie durch das Badezimmerfenster fliehen möchte, erwischt sie Eigentümerin E. E verlangt die Herausgabe von Ts Daten, um Ansprüche geltend zu machen. T droht ihr, woraufhin E sie fliehen lässt.

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Einordnung des Falls

Sicherungserpressung 3

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Durch die Nötigung ist nach der Rechtsprechung ein Vermögensschaden eingetreten.

Nein, das ist nicht der Fall!

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen einer Person durch die Nötigung gemindert wird. Vorliegend könnte ein Vermögensschaden darin liegen, dass die Geltendmachung von Es Ansprüchen verhindert wird. Auch dies stellt aber keinen eigenen Vermögensschaden dar, da die jeweilige Vortat, hier der Betrug, bereits beinhaltet, dass die Wiedererlangung der Beute verhindert wird. Der Schaden ist daher bereits durch den Betrug eingetreten.Auch hier liegt aber eine strafbare Nötigung vor.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

NF

NF

16.12.2024, 17:21:42

Hallo ich stehe gerade auf dem Schlauch... Könnte man einen Vermögensschaden nicht ferner darin sehen, dass die Anspruchsdurchsetzung vereitelt wird? Ist die Situation nicht mit dem Fall der Schufa-Chefin vergleichbar, die durch eine Nötigungshandlung ein Pfandrecht vereitelt? Oder besteht der Unterschied darin, dass das Pfandrecht ein gesetzliches Verwertungsrecht ist und der bloße durchsetzbare Zahlungsanspruch noch keine vermögenswerte Rechtsposition ist? Habe ich mir meine Frage damit selbst schon beantwortet?


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