Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Sicherungserpressung 3
Sicherungserpressung 3
17. Februar 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (1.623 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T gönnt sich ein Essen in einem Sternerestaurant, wobei sie von vorneherein plant, nicht zu zahlen. Als sie durch das Badezimmerfenster fliehen möchte, erwischt sie Eigentümerin E. E verlangt die Herausgabe von Ts Daten, um Ansprüche geltend zu machen. T droht ihr, woraufhin E sie fliehen lässt.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Nötigung ist nach der Rechtsprechung ein Vermögensschaden eingetreten.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
NF
16.12.2024, 17:21:42
Hallo ich stehe gerade auf dem Schlauch... Könnte man einen Vermögensschaden nicht ferner darin sehen, dass die Anspruchsdurchsetzung vereitelt wird? Ist die Situation nicht mit dem Fall der Schufa-Chefin vergleichbar, die durch eine Nötigungshandlung ein Pfandrecht vereitelt? Oder besteht der Unterschied darin, dass das Pfandrecht ein gesetzliches Verwertungsrecht ist und der bloße durchsetzbare Zahlungsanspruch noch keine vermögenswerte Rechtsposition ist? Habe ich mir meine Frage damit selbst schon beantwortet?