+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T gönnt sich ein Essen in einem Sternerestaurant, wobei sie von vorneherein plant, nicht zu zahlen. Als sie durch das Badezimmerfenster fliehen möchte, erwischt sie Eigentümerin E. E verlangt die Herausgabe von Ts Daten, um Ansprüche geltend zu machen. T droht ihr, woraufhin E sie fliehen lässt.

Einordnung des Falls

Sicherungserpressung 3

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Durch die Nötigung ist nach der Rechtsprechung ein Vermögensschaden eingetreten.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen einer Person durch die Nötigung gemindert wird. Vorliegend könnte ein Vermögensschaden darin liegen, dass die Geltendmachung von Es Ansprüchen verhindert wird. Auch dies stellt aber keinen eigenen Vermögensschaden dar, da die jeweilige Vortat, hier der Betrug, bereits beinhaltet, dass die Wiedererlangung der Beute verhindert wird. Der Schaden ist daher bereits durch den Betrug eingetreten.Auch hier liegt aber eine strafbare Nötigung vor.

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