Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Entscheidungsgründe

Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz

Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz

26. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K hat Handwerker H zu sich bestellt, um seine Waschmaschine zu reparieren. Dabei lässt H jedoch aus Unachtsamkeit einen Schraubenschlüssel in Ks Waschbecken fallen, das daraufhin zerspringt (Schaden: 350€). K klagt auf Schadensersatz, gestützt auf § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB.

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