Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz
Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat Handwerker H zu sich bestellt, um seine Waschmaschine zu reparieren. Dabei lässt H jedoch aus Unachtsamkeit einen Schraubenschlüssel in Ks Waschbecken fallen, das daraufhin zerspringt (Schaden: 350€). K klagt auf Schadensersatz, gestützt auf § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine objektive Klagehäufung vor.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es besteht Anspruchskonkurrenz.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!