Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz
Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz
3. Juli 2025
4,9 ★ (2.884 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K hat Handwerker H zu sich bestellt, um seine Waschmaschine zu reparieren. Dabei lässt H jedoch aus Unachtsamkeit einen Schraubenschlüssel in Ks Waschbecken fallen, das daraufhin zerspringt (Schaden: 350€). K klagt auf Schadensersatz, gestützt auf § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine objektive Klagehäufung vor.
Nein!
2. Es besteht Anspruchskonkurrenz.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!