Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz
Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz
26. August 2025
4,9 ★ (3.332 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K hat Handwerker H zu sich bestellt, um seine Waschmaschine zu reparieren. Dabei lässt H jedoch aus Unachtsamkeit einen Schraubenschlüssel in Ks Waschbecken fallen, das daraufhin zerspringt (Schaden: 350€). K klagt auf Schadensersatz, gestützt auf § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB.
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