Fall 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G ist Inhaber einer Buchsicherungsgrundschuld am Grundstück des Schuldners S. S steht aus dem Sicherungsvertrag ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Inanspruchnahme aus der Grundschuld zu. G überträgt die Grundschuld an Erwerber E, der von der Einrede weiß. S erhebt die Einrede.
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Einordnung des Falls
Fall 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E hat die Grundschuld erworben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Geltendmachung von Einreden gegenüber einem Zweiterwerber ist aufgrund fehlender Akzessorietät ausgeschlossen.
Nein!
3. E hat gegen S bei Fälligkeit einen Anspruch aus §§ 1192 Abs. 1, 1147 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
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