Schutznormtheorie: Klagebefugnis bei Konkurrentenklage (2)
29. April 2025
4,8 ★ (466 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die in Ingolstadt (I) ansässigen A-Werke befinden sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. I gewährt ihnen deshalb eine Beihilfe. Die ebenso in I ansässigen B-Werke sind empört über diese „Marktverzerrung”.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schutznormtheorie: Klagebefugnis bei Konkurrentenklage (2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B möchte, dass die Gewährung der Beihilfe (= Verwaltungsakt) rückgängig gemacht wird. Die Anfechtungsklage ist statthaft. Richtet sich Bs Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. B könnte klagebefugt sein, wenn die öffentliche Beihilfe eine drittschützende Norm verletzt und B zum geschützten Personenkreis gehört.
Ja!
3. Die Gewährung einer Subvention an einen Konkurrenten greift stets in die Grundrechte des übergangenen Klägers aus Art. 12 GG und Art. 14 GG ein.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ein subjektives Recht kann sich aus einer einseitigen Wettbewerbsverzerrung seitens der Verwaltung ergeben.
Ja, in der Tat!
5. Hier fördert I die A-Werke einseitig und verzerrt bereits damit den Wettbewerb, weshalb B klagebefugt ist.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!