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Sachverhalt
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Fall zur Aufklärungspflicht des Werkunternehmers (LG Osnabrück, Urt. v. 18.03.2022 – 7 O 2619/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das Landgericht Osnabrück hatte in einem Fall zu entscheiden, ob ein:e Tätowierer:in darüber aufklären müsste, dass ein fein gezeichnetes Motiv für die Ohrmuschel ungeeignet sei. Eine Kundin (K) forderte Schadensersatz. Neben dem Anspruch steht aus c.i.c. auch ein deliktischer Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zu. Eine Tätowierung stellt tatbestandlich immer eine Körperverletzung dar. K hat zwar eingewilligt, jedoch ist diese Einwilligung aufgrund der mangelhaften Aufklärung nicht wirksam, sodass der Eingriff rechtswidrig. Die Verletzung erfolgte schuldhaft. Mit den Kosten der Entfernung und den erlittenen Schmerzen lagen kausale Schäden vor.
Gefährliche Weintraube – Verkehrssicherungspflicht und Beweislast im Laden
Der vorliegende Fall ähnelt der berühmten Salatblattentscheidung des BGH. Grund des Sturzes der Klägerin ist dieses Mal zwar kein Salatblatt, sondern eine Weintraube. Auch dieser Fall beschäftigt sich aber mit Verkehrssicherungspflichten in Geschäftsräumen. Da Teile des Sachverhalts unklar blieben, hatte sich der BGH zudem mit der Frage zu beschäftigen, wer denn für die Einhaltung dieser Verkehrspflicht beweisbelastet ist und knüpfte dabei an seine ständige Rechtsprechung an. Der Fall enthält also alle notwendigen Zutaten für eine Examensklausur, gerade für das zweite Staatsexamen!