Begründetheit der Anfechtungsklage – Verhältnismäßigkeit
19. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Landwirtin L betreibt einen Hof in Niedersachsen. Ls Kühe brechen täglich wegen eines kaputten Zauns von der Weide aus und gefährden den Straßenverkehr. Behörde B ordnet formell rechtmäßig an, dass L die Kühe nicht mehr halten darf. L hält das für maßlos übertrieben.
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