Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Berlin
Abwandlung 3: Nutzungsuntersagung bei rechtswidriger Wohnnutzung
Jurastudentin S erachtet das WG-Leben nach bestandenem Grundstudium als nicht mehr standesgemäß. S mietet sich daher große Büroräume, die sie von nun an als Loftwohnung nutzt. Eine Wohnnutzung ist nicht genehmigt, aber genehmigungsfähig. B untersagt S die Wohnnutzung.
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Abwandlung 3: Nutzungsuntersagung bei rechtswidriger Wohnnutzung
Jurastudentin S erachtet das WG-Leben nach bestandenem Grundstudium als nicht mehr standesgemäß. S mietet sich daher große Büroräume, die sie von nun an als Loftwohnung nutzt. Eine Wohnnutzung ist nicht genehmigt, aber genehmigungsfähig. B untersagt S die Wohnnutzung.
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Abwandlung 2: Ermessen
Der Motorradclub MC betreibt ein Bordell in einem Mischgebiet in Berlin. Die Nutzung des Bordells ist genehmigungsfähig, jedoch existiert eine solche Genehmigung nicht. Baubehörde B untersagt die Nutzung wegen fehlender Genehmigung. MC hält dies für ermessensfehlerhaft.
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Abwandlung 1: Genehmigungspflicht bei Nutzung durch ständig wechselnde Gäste
Jurastudentin S bekommt von Papi zur bestandenen Baurechtsklausur eine Eigentumswohnung geschenkt. Für das Haus liegt eine Baugenehmigung zur Wohnnutzung vor. S vermietet die Wohnung an ständig wechselnde Gäste über das Internet. Baubehörde B untersagt die Vermietung an wechselnde Gäste.
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Grundfall
TikToker T hat endgültig die Schnauze voll von Baugenehmigungen. Er kauft daher ein bereits (als solches) genehmigtes Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet und nutzt es nun als Spielhalle für seine Fans. Baubehörde B untersagt die Nutzung der Spielhalle. T ist fassungslos.