Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Gesetzliche Ausnahme: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
U möchte ein kleines Wohngebäude in einem Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans errichten. Der Bebauungsplan setzt die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet fest. Das Vorhaben des U entspricht den Festsetzungen dieses Plans und die Erschließung ist gesichert.
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Bauliche Anlage im Sinne der NBauO 2
Fahrradfan F möchte auf seinem Grundstück in der Innenstadt neben seinem freistehenden Haus eine kleine Fahrradgarage (4 m²) für sein Fahrrad errichten. Fs Nachbar, passionierter Autofan und Fahrradhasser, will das verhindern. Er meint, F bräuchte für die Garage ein Baugenehmigung.