Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Gesetzliche Ausnahme: Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Schnösel S hält nichts von der Baubehörde und ihrer Arbeitsweise und möchte sich deswegen auch nicht weiter mit ihr beschäftigen. Er entscheidet sich daher, zunächst einen Swimmingpool mit 100 m³ Beckeninhalt auf dem Seegrundstück zu errichten.