Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Abwandlung 2: Ermessen
Für Youtuberin Y wird es Zeit für den wohlverdienten Ruhestand. Sie lässt daher ohne Genehmigung eine glanzvolle Villa im Außenbereich für EUR 5.000.000 errichten. Baubehörde B ordnet die Beseitigung der (nicht genehmigungsfähigen) Villa an. Y hält dies für unverhältnismäßig.
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Abwandlung 3: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
Jurastudent S befürchtet, dass der Weihnachtsmann nicht durch den Schornstein passt. Um eine reibungslose Bescherung zu ermöglichen, lässt er ohne Baugenehmigung diverse Änderungen am Schornstein vornehmen, die nicht genehmigungsfähig sind. Baubehörde B ordnet den Abriss des gesamten Hauses an.
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Abwandlung 2: Ermessen
Für Youtuberin Y wird es Zeit für den wohlverdienten Ruhestand. Sie lässt daher ohne Genehmigung eine glanzvolle Villa im Außenbereich für EUR 5.000.000 errichten. Baubehörde B ordnet die Beseitigung der (nicht genehmigungsfähigen) Villa an. Y hält dies für unverhältnismäßig.
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Abwandlung 1: Beseitigung ohne Eingriff in die Substanz
T ist niedergeschmettert von den jüngsten Ereignissen. Er stellt sich daher einen (genehmigungsfähigen) luxuriösen Wohnwagen als dauerhaften Rückzugsort in den Garten. Eine Genehmigung holt T – wie gewohnt – nicht ein. Baubehörde B ordnet die Entfernung des Wohnwagens aus dem Garten an.
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Grundfall
TikToker T will sich von den ganzen Ärgernissen mit Baubehörde B erholen. Zu diesem Zweck erweitert er sein Haus um einen Wintergarten. Diese Erweiterung ist weder genehmigt, noch genehmigungsfähig. Baubehörde B ordnet daher den Abriss des Wintergartens an.