Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Legalisierungswirkung der Baugenehmigung
B arbeitet bei der Baubehörde in Celle und geht täglich dem Beamtenmikado nach (wer sich bewegt, verliert). Aus Unachtsamkeit erteilt er T eine Baugenehmigung für einen gigantischen Technoclub in einem Wohngebiet. Nachdem T mit den Bauarbeiten beginnt, fragt sich B, was zu tun ist.
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Abwandlung 3: Nutzungsuntersagung bei rechtswidriger Wohnnutzung
Jurastudentin S erachtet das WG-Leben nach bestandenem Grundstudium als nicht mehr standesgemäß. S mietet sich daher große Büroräume, die sie von nun an als Loftwohnung nutzt. Eine Wohnnutzung ist nicht genehmigt, aber genehmigungsfähig. B untersagt S die Wohnnutzung.
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Abwandlung 2: Ermessen
Für Youtuberin Y wird es Zeit für den wohlverdienten Ruhestand. Sie lässt daher ohne Genehmigung eine glanzvolle Villa im Außenbereich für EUR 5.000.000 errichten. Baubehörde B ordnet die Beseitigung der (nicht genehmigungsfähigen) Villa an. Y hält dies für unverhältnismäßig.
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Vertiefung 3: Gleichbehandlungsgrundsatz
TikToker T und Youtuberin Y sind mittlerweile Nachbarn und Erzrivalen um die prachtvollste Villa. Beide Villen sind weder genehmigt, noch genehmigungsfähig. T ist empört, als Baubehörde B ihn zum Abriss seiner Villa verpflichtet, aber bisher nicht gegen Y vorgeht.
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Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
A hat vor 15 Jahren ein baurechtswidriges Wochenendhaus im Außenbereich errichtet. Baubehörde B kennt die rechtswidrigen Umstände seit dieser Zeit und ist bisher nicht eingeschritten. Als Baubehörde B plötzlich den Abriss anordnet, beruft sich A auf Bestands- und Vertrauensschutz.
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Einführung in die verschiendenen Maßnahmen
Querulantin Q nutzt ihr für Wohnzwecke genehmigtes, baurechtskonform errichtetes Einfamilienhaus seit dem Tod ihres Freundes für ungenehmigte Tanzpartys als eine Art Club. Bauaufsichtsbehörde B möchte dagegen vorgehen, weiß aber noch nicht, auf welchem Wege.
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Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
Q baut ein Haus, weicht beim Bau aber von der Genehmigung ab. Das Haus ist zur Hälfte fertig gestellt. Mangels Standsicherheit gefährdet es Nachbarn. Die Standsicherheit kann durch einen Umbau nicht wiederhergestellt werden. Die Mitarbeiterin der Baubehörde B ist unschlüssig, was sie tun soll.
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Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Querulantin Q hat ohne Genehmigung ein einsturzgefährdetes Gebäude errichtet. Ein Einsturz würde Nachbar N gefährden. Q feiert darin regelmäßig ungenehmigte Tanzpartys („Raves“). Die zuständige Bauaufsichtsbehörde B verpflichtet Q mittels Verwaltungsakt, das Gebäude abzureißen.
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Zielpunkt der Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Querulant Q baut ohne Genehmigung eine Diskothek. Sie ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Außerdem ist sie mangels Standsicherheit einsturzgefährdet und gefährdet Nachbarn. Das Gebäude ist deshalb baurechtswidrig. Der neue Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde B ist unsicher, was zu tun ist.
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Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
A hat vor 15 Jahren ein baurechtswidriges Wochenendhaus im Außenbereich errichtet. Baubehörde B kennt die rechtswidrigen Umstände seit dieser Zeit und ist bisher nicht eingeschritten. Als Baubehörde B plötzlich den Abriss anordnet, beruft sich A auf Bestands- und Vertrauensschutz.
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Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel
TikToker T möchte etwas an seine zahlreichen Fans zurückgeben und beginnt daher mit dem Bau eines Kinderspielplatzes. Da T mittlerweile kein unbeschriebenes Blatt mehr ist, will Baubehörde B – notfalls auch gegen Ts Willen – die Baustelle betreten und nach dem Rechten sehen.