Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Öffentliche Sicherheit (Grundlagen) (Fall)
Studentin S parkt ihr Auto in einer scharfen, schwer einsehbaren Rechtskurve ab. Polizistin P befürchtet, dass es zu einem Unfall kommt und meint, das Parken an einer solchen Stelle sei unzulässig.
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Öffentliche Ordnung: Besonderheiten bei Versammlungen
Neonazi N meldet für den 27.01. eine Demo an. Dies ist der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27.01.1945 und seither Tag der Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Die zuständige Behörde ordnet die Vertagung der Demo unter Verweis auf die öffentliche Ordnung an.
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Öffentliche Ordnung: Verfassungsmäßigkeit
Beamter B findet, dass das „unsittliche“ Anbieten sexueller Dienste in einem modernen Rechtsstaat nicht gebilligt werden dürfe. Er will daher – gestützt auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung – allen Prostituierten ihre weitere Tätigkeit verbieten.