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Schumacker: Kriterium der Vergleichbarkeit
Belgier B wohnt in Belgien und arbeitet in Aachen. Er beantragt in Deutschland die Veranlagung in Steuerklasse III, um vom Ehegattensplitting zu profitieren. Der Antrag wird abgelehnt, da B beschränkt steuerpflichtig ist und damit in Steuerklasse I zu veranlagen ist.