Öffentliches Recht > Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: unterschiedslose Beschränkung („Sänger")
H überwacht von Italien aus Patente von Inhabern gewerblicher Rechte aus anderen Mitgliedstaaten mit Hilfe eines elektronischen Systems und benachrichtigt sie, wenn Gebühren zur Aufrechterhaltung anfallen. Rechtsanwältin R sieht darin einen Verstoß gegen das Rechtsanwaltsgesetz.