Öffentliches Recht > Europarecht
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Memoria")
Die Gesellschaft italienischen Rechts M mit Verwaltungssitz in Palermo, bietet die Aufbewahrung von Urnen an. Die italienische Gemeinde P verbietet eine solche Aufbewahrung. Nationales Recht sieht vor, dass Art. 49, 54 AEUV auch für italienische Staatsbürger Anwendung finden.