Öffentliches Recht > Grundrechte
Umfang des Gesetzesvorbehaltes: Kontrollkarte
Das Innenministerium des Landes L bestimmt per Rechtsverordnung, dass Polizistinnen und Polizisten ab einer Mindestgröße von 1,65 cm verbeamtet werden können. Die 1,64 cm große Polizistin P meint, dafür brauche es ein formelles Gesetz. Ein solches existiert nicht.