Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Weitere Voraussetzungen: Gesetzesvorbehalt
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Weitere Voraussetzungen: Gesetzesvorbehalt
24. März 2026
33 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Bundestag erlässt ein formelles Gesetz (G), welches das Gesundheitsministerium dazu ermächtigt, Einzelheiten der Kassenzulassung für Psychotherapeuten zu regeln. Da in zwei Tagen Weihnachten ist, sind nur drei Abgeordnete anwesend. Minister M regelt auf Grundlage von Gesetz G die Einzelheiten der Kassenzulassung neu.
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