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Berufsausübungsregelung: Kontrollfall 1
Rechtsanwalt R meint, sein Beruf unterliegt zu vielen Regeln. Nicht nur braucht man zwei lästige Staatsexamina, nun soll R auch noch eine Anwaltsrobe tragen. Als er eine Schockwerbung schalten will, die seine Kanzlei so richtig bekannt machen soll, merkt R, dass auch dies gesetzlich verboten ist. R rügt eine Verletzung seiner Berufsfreiheit.