Öffentliches Recht > Grundrechte
Juristische Personen
Das legaltech Startup (X-GmbH) möchte seinen Geschäftsbereich erweitern. Zu diesem Zweck bezieht sie die Zeitschrift „BusinessKing“. Die Bundesregierung (B) ist der Meinung, unternehmerisches Geschick lasse sich nicht durch Zeitschriften erleben, und verbietet der X-GmbH den Bezug von „BusinessKing“.