Öffentliches Recht > Grundrechte
Sachlicher Schutzbereich 4: Informationsaufbereitung
Statistikfan S bezieht öffentlich zugängliche Informationen des Statistischen Bundesamtes (B). Die gewonnen Daten speichert er und bereitet sie statistisch auf. Nachdem B davon erfährt, bittet B den S die Speicherung und Aufbereitung zu unterlassen - dies sei ausschließlich einer Behörde vorbehalten.
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Pressevertreter
Journalistin J ist als Gerichtsreporterin für eine große Zeitung tätig. Zu diesem Zweck erhält sie einen öffentlichen Bericht über die Auslastung der Justiz. Ein Staatsanwalt meint, Justizinterna gehen Pressevertreter nichts an, und leitet Ermittlungen ein.
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Pressevertreter
Journalistin J ist als Gerichtsreporterin für eine große Zeitung tätig. Zu diesem Zweck erhält sie einen öffentlichen Bericht über die Auslastung der Justiz. Ein Staatsanwalt meint, Justizinterna gehen Pressevertreter nichts an, und leitet Ermittlungen ein.
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Sachlicher Schutzbereich 4: Informationsaufbereitung
Statistikfan S bezieht öffentlich zugängliche Informationen des Statistischen Bundesamtes (B). Die gewonnen Daten speichert er und bereitet sie statistisch auf. Nachdem B davon erfährt, bittet B den S die Speicherung und Aufbereitung zu unterlassen - dies sei ausschließlich einer Behörde vorbehalten.
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Sachlicher Schutzbereich 3: kein Anspruch gegen den Staat auf Eröffnung neuer Informationsquellen/Zugänglichmachen von Information
Aktivistin A möchte einen Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen eine Bundesbehörde geltend machen. Da die Informationen nicht vorliegen, kann ihr Begehren materiell-rechtlich nicht auf das IFG gestützt werden. A fordert, dass die Informationen neu erhoben werden. Die Behörde lehnt dies ab.