Öffentliches Recht > Grundrechte
Meinungsbildende Tatsachenbehauptungen, die weder eindeutig erwiesen noch eindeutig widerlegt sind
O möchte die DDR-Vergangenheit aufklären. Er verfasst einen Beitrag über Politiker P und wirft diesem vor, Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi gewesen zu sein. Stasi-Akten über P, die dies belegen oder widerlegen könnten, waren vernichtet worden. P erstattet Anzeige gegen O.