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Meinungsäußerungsfreiheit: Wahl des Ortes der Meinungsäußerung
Nach einem gewaltvollen polizeilichen Übergriff kritisiert D die Polizeiaktion lautstark. Dafür platziert sich D auf dem öffentlichen Vorplatz vor dem örtlichen Polizeipräsidium. Polizeipräsidentin P meint, D könne seine Meinung ja kundtun, aber nicht vor dem Polizeipräsidium.