Öffentliches Recht > Grundrechte
Gerichtliches Verbot, die eigene Wohnung zu betreten – Schutzbereich Art. 13 GG
B wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Weil er in einer Hausmeisterwohnung in einer Schule wohnt, verbietet ihm das Gericht, sich in dieser oder im 100-Meter-Radius von Schulen und Jugendtreffs aufzuhalten.