Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Öffentlich-rechtlicher allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch
Behörde B ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Deiches in Sturmbüttel verantwortlich. Weil B diese Pflicht nicht erfüllt, hält der Deich dem Hochwasser nicht mehr stand. Dadurch wird das Grundstück von Hansi (H) überschwemmt. Dieser verlangt, dass B sein Grundstück wieder in Ordnung bringt.
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Öffentlich-rechtlicher allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch
Behörde B ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Deiches in Sturmbüttel verantwortlich. Weil B diese Pflicht nicht erfüllt, hält der Deich dem Hochwasser nicht mehr stand. Dadurch wird das Grundstück von Hansi (H) überschwemmt. Dieser verlangt, dass B sein Grundstück wieder in Ordnung bringt.