Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Grundfall Nebenbestimmungen bei Ermessensentscheidungen
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass A während des Straßenfests zehn mobile Toiletten im räumlichen Umfeld des Straßenfests aufstellt.
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Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Befristung und Bedingung des VA
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Fest nur am 08.03. zwischen 11 und 20 Uhr stattfinden darf.
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Rechtswidrigkeit des VA ohne Nebenbestimmung
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein weiteres Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Straßenfest nur am 10.05. zwischen 9 und 19 Uhr stattfinden darf.
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Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Befristung und Bedingung des VA
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Fest nur am 08.03. zwischen 11 und 20 Uhr stattfinden darf.
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Grundfall Nebenbestimmungen bei Ermessensentscheidungen
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass A während des Straßenfests zehn mobile Toiletten im räumlichen Umfeld des Straßenfests aufstellt.
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Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Auflage und "modifizierende Auflage"
W beantragt eine Baugenehmigung für einen Pferdestall mit Pultdach. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau eines Stalls unter zwei Maßgaben: Statt des Pultdachs muss W ein Walmdach bauen und dazu neben dem Stall zwei Bäume pflanzen.