Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Befristung und Bedingung des VA
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Fest nur am 08.03. zwischen 11 und 20 Uhr stattfinden darf.