Öffentliches Recht > Völkerrecht
Pillar 1: Mitigation 2 ("ehrgeizige Anstrengungen")
S's Nachbarstaat N hat zwar seine innerstaatlichen Beiträge zur Reduktion von Treibhausgase mitgeteilt, hält jedoch stur an seiner bisherigen Emissionsmenge fest. Inselstaat I meint, N verletze die Pflicht, dem Klimawandel mit „ehrgeizigen Anstrengungen“ entgegenzutreten.