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Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs.1 S. 1 VwGO): (Er-)Mahnung in der UniBib - Zwei-Stufen-Theorie
Studentin S nimmt sich gern zum Lernen in der Bibliothek der Universität U eine Tasse Kaffee mit. Dies ist jedoch durch die AGB, welche nur Wasser erlaubt, verboten. Als S von U eine schriftliche Abmahnung bekommt, ist sie empört und will dagegen vorgehen.