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Statthaftigkeit Feststellungsklage: Begriff des Rechtsverhältnisses bei Rechtsmacht des Staates (Fall 3)
Reichsbürgerin R ist der Meinung, keine Steuern zahlen zu müssen. Sie begehrt daher ein Feststellungsurteil, gerichtet darauf, dass der Staat (S) nicht die Rechtsmacht besitzt, Steuergelder von ihr zu fordern.