Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Kostenentscheidung nach § 101 ZPO Streithilfe
Kassandra (K) verklagt Pferdehändlerin Berta (B) auf €50.000 Schadensersatz, weil das gekaufte Pferd lahmt. Züchterin Z, von der B selbst das Pferd erworben hat, tritt dem Rechtsstreit auf Seiten der B bei. K werden €10.000 zugesprochen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Rechtliches Interesse = Rechtskrafterstreckung/Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention
K erhebt Klage gegen B auf Zahlung von €3.000. Kurz nach Eintritt der Rechtshängigkeit tritt er den Zahlungsanspruch an D ab, der daraufhin seinen Beitritt zum Rechtsstreit als Nebenintervenient des K erklärt. B beantragt die Zurückweisung der Nebenintervention.
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Einstiegsfall zur Nebenintervention – rechtliches Interesse
K erhebt Schadensersatzklage gegen V. Er hat bei einem Unfall mit einem Auto, das er bei V gekauft hat, einen Schaden erlitten. Er hält die Mangelhaftigkeit des Wagens für die Unfallursache. H, der das Auto hergestellt und V verkauft hat, erklärt in einem Schriftsatz seinen Beitritt zum Rechtsstreit zur Unterstützung des V.
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Kostenentscheidung nach § 101 ZPO Streithilfe
Kassandra (K) verklagt Pferdehändlerin Berta (B) auf €50.000 Schadensersatz, weil das gekaufte Pferd lahmt. Züchterin Z, von der B selbst das Pferd erworben hat, tritt dem Rechtsstreit auf Seiten der B bei. K werden €10.000 zugesprochen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.