Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Mangel der Umgrenzungsfunktion - Tat nicht hinreichend umschrieben
Die Anklageschrift lautete: “A versuchte im November 2015 und Anfang 2016 wiederholt einen Mitgefangenen dazu zu bringen, einen Auftragsmörder für seine Frau zu finden.” Ein ähnlicher Tatvorwurf zur selben Zeit wird A in einer anderen Anklage gemacht. Gegen seine Verurteilung legt A Revision ein.
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Mangel der Umgrenzungsfunktion - Tat nicht hinreichend umschrieben
Die Anklageschrift lautete: “A versuchte im November 2015 und Anfang 2016 wiederholt einen Mitgefangenen dazu zu bringen, einen Auftragsmörder für seine Frau zu finden.” Ein ähnlicher Tatvorwurf zur selben Zeit wird A in einer anderen Anklage gemacht. Gegen seine Verurteilung legt A Revision ein.