Schema: Betriebliche Übung
4. März 2026
10 Kommentare
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Wie prüfst Du einen Anspruch aus betrieblicher Übung?
Anspruchsgrundlage: Arbeitsvertrag iVm den Grundsätzen der betrieblichen Übung
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (§ 611a Abs. 1 BGB)
Entstehung einer betrieblichen Übung
Wiederholte Verhaltensweise
Kollektiver Bezug
Dies bedeutet, dass die betriebliche Übung sich an alle Beschäftigten eines Betriebs oder zumindest kollektiv abgrenzbare Gruppen richtet. Eine Übung, die einem einzelnen Arbeitnehmer gegenüber erfolgt, kann zwar einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen begründen (auf individueller Ebene), jedoch kann diese wegen des fehlenden kollektiven Bezugs nicht als betriebliche Übung verstanden werden
Rechtliche Bedeutung
Vertragstheorie
Vertrauenstheorie
Vorbehaltlose Leistungserbringung
Sofern ein wirksamer (AGB-Kontrolle!) Freiwilligkeitsvorbehalt bzw. eine wirksame doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag vorliegt, entsteht schon keine betriebliche Übung.
Keine Beseitigung der betrieblichen Übung durch wirksamen Widerruf
Wirksamkeit des Widerrufsvorbehalts (§§ 305 ff. BGB)
Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts (§ 315 Abs. 1, Abs. 3 BGB)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Whale
24.9.2024, 17:46:11
Inwiefern steht der einzelne Arbeitnehmer in seinem
Anspruchschlechter bei einer nur ihm gegenüber erfolgten Übung als bei der betrieblichen Übung?
A
7.1.2025, 22:14:05
Ich würde mich der Frage anschließen und vertiefen, wieso es (zumindest nach der Vertragstheorie) überhaupt Relevanz hat,
dass ein “kollektiver Bezug” besteht, sofern die Übung jedenfalls gegenüber dem konkreten Arbeitnehmer erfolgt.
G0d0fMischief
15.1.2025, 13:57:15
@[A](176312) @[Whale](252844) ich glaube der kollektive Bezug ergibt sich bereits aus dem Wortlaut „betriebliche“ Übung. Es geht
jagerade
darum,
dass der AG gegenüber dem Betrieb (also der gesamten Arbeitnehmerschaft) den Anschein einer fortlaufend gewährten Sonderzahlung erweckt. Ich würde sagen,
dass dieser kollektive Bezug nötig ist, weil sich ansonsten bei bestehen einer betrieblichen Übung
jajeder Arbeitnehmer (auch zukünftige) auf die betriebliche Übung berufen kann.
Das natürlich gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer auch Ansprüche auf Weihnachtsgeld entstehen ist
janicht ausgeschlossen. Hier kommt es
dann aber zu einer
Individualabredewonach
dann die §§ 145 ff. BGB maßgeblich sein dürften. Im Endeffekt wird die Entstehung denke ich ähnlich gehandhabt werden. Es geht einfach nur
darum,
dass man es nicht betriebliche Übung nennt,
dasich ansonsten jeder AN im Betrieb
darauf berufen könnte. Und weil sich jeder Arbeitnehmer im Betrieb auf die betriebliche Übung berufen könnte MUSS diese auch einen kollektiven Bezug aufweisen, also gegenüber jedem AN gelten.
Deno
12.1.2026, 13:03:04
Nimmt man die „Entscheidung“ zwischen der Vertrags- und Vertrauenstheorie nicht schon vorweg, wenn man direkt die Bestandteile der Vertragstheorie prüft? Wie könnte ein Prüfungsaufbau ansonsten ausschauen?
Foxxy
12.1.2026, 13:03:43
. Wenn du mit der Vertragstheorie startest, legst du dich faktisch fest. Besser ist ein theorieoffener Aufbau: 1.
Anspruchsgrundlage: Arbeitsvertrag iVm den Grundsätzen der betrieblichen Übung 2. Arbeitsverhältnis (§ 611a BGB) 3. Entstehung der Übung: wiederholte, gleichförmige, vorbehaltlose Gewährung; kollektiver Bezug; keine wirksamen Vorbehalte (
Freiwilligkeit, doppelte Schriftform; §§ 305 ff. BGB) 4. Rechtliche Bedeutung (streitig): kurz beide Ansichten nennen; prüfen,
dass die Voraussetzungen sowohl nach Vertragstheorie (
konkludenteVertragsänderung;
Annahmenach § 151 BGB) als auch nach Vertrauenstheorie vorliegen; ist es streitentscheidend, im Hilfsgutachten beide Wege durchprüfen 5. Keine Beseitigung: kein wirksamer Widerruf bzw. wirksame Ausübung nach § 315 Abs. 1, 3 BGB prüfen So triffst du die Theorieentscheidung erst, wenn sie entscheidungserheblich wird.
SM2206
13.2.2026, 15:52:01
s halte ich für unglücklich, man sollte sich hier recht früh für einen Weg entscheiden.
