Wie prüfst Du einen Anspruch aus betrieblicher Übung?

  1. Anspruchsgrundlage: Arbeitsvertrag iVm den Grundsätzen der betrieblichen Übung

  2. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (§ 611a Abs. 1 BGB)

  3. Enstehung einer betrieblichen Übung

    1. Wiederholte Verhaltensweise

    2. Kollektiver Bezug

      Dies bedeutet, dass die betriebliche Übung sich an alle Beschäftigten eines Betriebs oder zumindest kollektiv abgrenzbare Gruppen richtet. Eine Übung, die einem einzelnen Arbeitnehmer gegenüber erfolgt kann zwar einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen begründen (auf individueller Ebene), jedoch kann diese wegen des fehlenden kollektiven Bezugs nicht als betriebliche Übung verstanden werden

    3. Rechtliche Bedeutung

      1. Vertragstheorie

      2. Vertrauenstheorie

    4. Vorbehaltlose Leistungserbringung

      Sofern ein wirksamer (AGB-Kontrolle!) Freiwilligkeitsvorbehalt bzw. eine wirksame doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag vorliegt, entsteht schon keine betriebliche Übung.

  4. Kein Beseitigung der betrieblichen Übung durch wirksamen Widerruf

    1. Wirksamkeit des Widerrufsvorbehalts (§§ 305 ff. BGB)

    2. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts (§ 315 Abs. 1, Abs. 3 BGB)

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