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Schema: Herausgabe des Ersatzes (§ 285 BGB)
20. April 2026
17 Kommentare
Wie prüfst Du die Voraussetzungen des Anspruches auf Herausgabe des Ersatzes (§ 285 BGB)?
Befreiung des Schuldners gem. § 275 Abs. 1-3
Erlangung eines Ersatzes für den geschuldeten Gegenstand
Geschuldeter Gegenstand
Ersatz bzw. Ersatzanspruch
Ursachenzusammenhang zwischen Ersatzerlangung und zur Unmöglichkeit führendem Umstand
Identität von geschuldetem Gegenstand und Ersatz
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
/qwas
15.6.2023, 14:29:19
Ich fände es gut, wenn es bei der Überprüfung von Prüfungsschemata die Möglichkeit gebe verschiedene Lösungen als richtig zu werten. Z.B. kann man hier erst den Ursachenzusammenhang und dann die Identität von ge
schuldetem Gegenstand und Ersatz prüfen, aber ich finde, dass es auch umgekehrt Sinn ergibt.
Lukas_Mengestu
16.6.2023, 14:52:44
Hallo /qwas, vielen Dank für Deinen Hinweis. Technisch ist es uns leider (noch) nicht möglich, alternative Prüfungsschemata anzubieten. Du hast aber völlig recht, dass sie nicht in Stein gemeißelt sind und auch alternative Lösungen richtig sind. Oftmals ergibt sich aus dem Tatbestand eine logische Reihung, aber in vielen Fällen gibt es eben auch alternative Möglichkeiten. Wir hatten uns deswegen bereits einmal überlegt, die Schemata gänzlich rauszunehmen bis wir technisch auch alternierende Schemata anbieten können. Auf Wunsch der Community haben wir uns dann aber letztlich dafür entschieden, die Schemata auch in ihrer derzeitigen Form in der App zu belassen. Um zu vermeiden einen Streak mit richtigen Antworten zu verlieren, kannst Du bei Bedarf die Aufgabe einfach überspringen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
QuiGonTim
25.2.2024, 14:17:48
Liebes Jurafuchs-Team , könntet ihr zu effizienten Wiederholung dem Schema noch ein paar Erklärungen beifügen. Gerade die lateinischen Begriffe wie auch andere Schlagworte lassen sich mE auf diese Weise sehr zeitsparend in Erinnerung rufen.
Leo Lee
26.2.2024, 10:17:28
Hallo QuiGonTim, vielen Dank für dein Feedback! Auch hier bitten wir dich um Verständnis dafür, dass wir die Schemata immer so „schlank“ wie möglich halten, um das Auswendiglernen derer nicht zu beeinträchtigen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
DerChristoph
21.8.2024, 13:33:04
@[Leo Lee](213375): Die Antwort hier dürfte
jamittlerweile überholt sein, da mittlerweile
jaErklärungen oder
Definitionen in die Schemata zunächst verborgen eingebunden werden können und nur auf Klick angezeigt werden. Das würde sich dann hier
jazum Beispiel auch anbieten, oder? :)
Jimmy105
25.8.2024, 18:00:37
dringend
vulpes iuris
3.9.2024, 14:59:08
Schließe mich den drei Petenten an.
Dogu
10.1.2025, 17:12:21
Schließe mich ebenfalls an.
Mina
22.1.2025, 15:38:32
Ich auch!!! (Bitte antwortet vorallem auf meine email)
paulaperle__
26.6.2025, 14:47:17
schließe mich ebenfalls an :)
MrMoney64
14.7.2025, 20:02:19
Push
MrMoney64
14.7.2025, 20:03:15
@[Leo Lee](213375)
Nepumuk
4.9.2025, 14:24:15
Push!
Tim H
7.12.2025, 17:21:24
Fände ich auch super!!!
Emmiphie
7.4.2026, 13:11:57
Push!
Celina
20.1.2026, 16:55:27
Ist
§ 285 BGBalleinig eine Anspruchsgrundlage oder zitiere ich §§ 280 I, III mit?
Foxxy
20.1.2026, 16:56:09
ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Herausgabe des stellvertretenden Ersatzes; §§ 280 I, III brauchst du dafür nicht. §§ 280 I, III i.V.m. § 283 prüfst du nur zusätzlich, wenn du über den Ersatz hinaus
Schadensersatz statt der Leistungwillst; der nach § 285 erlangte Ersatz wird dabei angerechnet. Prüfung § 285: -
Schuldverhältnis- Befreiung des
Schuldners von der
Leistungspflichtnach § 275 Abs. 1–3 - Erlangung eines Ersatzes oder Ersatzanspruchs für den ge
schuldeten Gegenstand - Ursachenzusammenhang zwischen Ersatzerlangung und dem zur Befreiung führenden Umstand - Identität von ge
schuldetem Gegenstand und Ersatz Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten bzw. Abtretung des Ersatzanspruchs; kein
Vertretenmüssen, keine
Fristsetzung. Gibt es keinen Ersatz, scheidet § 285 aus und es bleibt ggf. bei Schadensersatzvorschriften.
