Schema: Inhaltskontrolle von AGB (§§ 305 ff. BGB)
Wie führst Du die Inhaltskontrolle von AGB durch?
Auslegung der Klausel (§§ 133, 157 BGB) mit dem Ziel des kundenfreundlichsten Ergebnisses
Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle nur für AGB, die von einer Rechtsvorschrift abweichen oder diese ergänzen (§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB)
Eigentliche Inhaltskontrolle
§ 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
§ 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
Maßstab der Auslegungsregel des § 307 Abs. 2 BGB
Generalklausel, § 307 BGB
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