Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

Inhaltskontrolle von AGB (§§ 305 ff. BGB)

Schema: Inhaltskontrolle von AGB (§§ 305 ff. BGB)


Wie führst Du die Inhaltskontrolle von AGB durch?

  1. Auslegung der Klausel (§§ 133, 157 BGB) mit dem Ziel des kundenfreundlichsten Ergebnisses

  2. Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle nur für AGB, die von einer Rechtsvorschrift abweichen oder diese ergänzen (§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB)

  3. Eigentliche Inhaltskontrolle

    1. § 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

    2. § 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit

    3. Maßstab der Auslegungsregel des § 307 Abs. 2 BGB

    4. Generalklausel, § 307 BGB

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