Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Beiläufiger Wunsch und § 16 Abs. 2 StGB
A ist höchst unzufrieden mit seiner derzeitigen Lebenssituation, was sein Arbeitskollege B weiß. Als A den B auf dem Flur im Büro trifft, sagt er zu B beiläufig: "Ich wünsche mir, ich wäre tot, dann hätte ich einen freien Kopf." B nimmt dieses Verlangen ernst und tötet den A am nächsten Tag.