Scherzhafte Äußerung und § 16 Abs. 2 StGB

26. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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O ist ein lebensfroher Mensch und bittet die T aus Spaß, ihn doch bei nächster Gelegenheit umzubringen. T versteht das Tötungsverlangen als ernst gemeint und tötet den O.

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