Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
Scherzhafte Äußerung und § 16 Abs. 2 StGB
Scherzhafte Äußerung und § 16 Abs. 2 StGB
26. August 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (15.567 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

O ist ein lebensfroher Mensch und bittet die T aus Spaß, ihn doch bei nächster Gelegenheit umzubringen. T versteht das Tötungsverlangen als ernst gemeint und tötet den O.
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