Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
„Teufelsaustreibung“ – Erkennbarkeit der Täuschung und Leichtgläubigkeit des Getäuschten
T spielt dem O vor, dass sein Haus vom Teufel besessen sei. T bietet dem angsterfüllten O gegen eine Zahlung von €5000 an, den Teufel auszutreiben. T weiß, dass ihr Gerede vom “Teufel” Hokuspokus ist und sie niemandem den “Teufel austreiben" kann. Jedoch glaubt der überaus naive und leichtgläubige O der T und zahlt ihr das Geld zur Teufelsaustreibung.
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Enkeltrick – Zweifel des Getäuschten an der Wahrheit der vorgetäuschten Tatsache
T ruft bei der Rentnerin O an. Er gibt sich als ihr verschollener Enkel aus. T bittet O um €500, da er sich in Geldnöten befinde. O hat Zweifel, ob T wirklich ihr Enkel ist. Jedoch hält sie die Möglichkeit, dass T ihr Enkel ist für wahrscheinlicher und überweist ihm das Geld.