Schwarzfahrer - "Nichtmelden"
13. Juli 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (15.065 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A steigt in Berlin in einen Zug der Deutschen Bahn ein, ohne eine gültige Fahrkarte gekauft zu haben. Als das Bordpersonal – wie nach jedem Halt – durch den Zug geht und fragt, ob noch jemand zugestiegen sei, um die zugestiegenen Gäste zu kontrollieren, reagiert A bewusst nicht.
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Einordnung des Falls
Schwarzfahrer - "Nichtmelden"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat das Bordpersonal konkludent "getäuscht" (§ 263 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
2. Die Täuschung des A ruft beim Bordpersonal einen "Irrtum" (§ 263 Abs. 1 StGB) hervor.
Ja, in der Tat!
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