Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Ergebnis bei Überschreitung der Befugnis durch Verfügenden
Elektrikerin E bittet Os Haushälter H, ihr Os Standmixer auszuhändigen, da sie ihn - was nicht stimmt - reparieren solle. O hat H untersagt, jedwede Gegenstände an Dritte herauszugeben. H glaubt an den Auftrag und weil er von O genervt ist, gibt er den Standmixer gleichwohl an E.