Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Täter hat einen Anspruch auf die Sache | Ausnahme: Geldschulden/Irrtum
M, der gegen G eine Forderung in Höhe von €20.000 aus Darlehen hat, nimmt auf dessen Schreibtisch befindliche €5.000 in bar an sich. Er nimmt an, diese Vorgehensweise stünde ihm angesichts der Darlehensforderung zu.