Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Dateien von Festplatte | Löschen von Fotos auf Handy
A hat auf seinem Handy aus Sicht der T kompromittierende Bilder gespeichert. T nimmt das Handy durch Gewahrsamsbruch an sich um die entsprechenden Bilddateien zu löschen. Dass sie das Mobiltelefon über den Löschvorgang hinaus in ihr Vermögen einverleiben wollte, kann ihr nicht nachgewiesen werden.