Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Bedrohungsopfer
T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde Os Freundin "die Kehle durchschneiden", sollte O nicht die Finger von seiner (Ts) Freundin lassen. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung des T nach.