Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Ernstnahme der Ankündigung durch das Opfer
T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde ihm "die Kehle durchschneiden", sollte dieser nicht die Finger von seiner Freundin lassen. O nimmt die vonseiten des T ernst gemeinte Äußerung als Spaß hin und entfernt sich sodann.